Erste Hilfe für die Kreuzkröte
EU-Projekt ermöglicht neue Kleingewässer im Landkreis
KIRCHDORF › „Der Landkreis Diepholz verfügt in der Nähe von Kirchdorf über ein Gebiet, das für die gefährdete Kreuzkröte von großer Bedeutung ist.
Dort sollen nun im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten Integrierten LIFE-Projektes ,Atlantische Sandlandschaften neue Kleingewässer angelegt sowie mehrere temporäre Kleingewässer wiederhergestellt werden“. Das hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mitgeteilt.
„Die Stiftung Naturschutz im Landkreis Diepholz und der NLWKN wollen so die vorhandene Kreuzkröten-Population stabilisieren“, hieß es weiter.
Die Kreuzkröte sei die kleinste einheimische „echte“ Krötenart und geltet als Pionierart, die trockene, warme Landlebensräume mit spärlicher Vegetation oder nicht bewachsenen Boden besiedele. Für ihre Fortpflanzung benötige sie temporäre flache Klein- oder Kleinstgewässer, die möglichst intensiv der Sonne ausgesetzt seien und sich daher rasch erwärmten. Eine ehemalige Sandgrube südlich von Kirchdorf sei ein solcher Lebensraum. Auf einer rund einen Hektar großen, bewaldeten Fläche seien dort Kleingewässer vorhanden, die allerdings stark beschattet seien. Im Rahmen des Projekts würden deshalb Bäume gefällt, bestehende Senken wiederhergestellt und Kleingewässer neu angelegt. Damit soll die Population der Kreuzkröte in dem Gebiet langfristig stabilisiert werden.
Die Maßnahme bei Kirchdorf ist laut NLWKN Teil des von der Europäischen Union geförderten LIFE-Projekts „Atlantische Sandlandschaften“ zum Erhalt der biologischen Vielfalt, das gemeinsam von den Ländern Nordrhein-Westfalen und Niedersachen umgesetzt wird. LIFE steht für „L’Instrument Financier pour l’Environnement“ und ist ein EU-Finanzinstrument zur Förderung von Umweltmaßnahmen in der gesamten EU und in ausgewählten Kandidaten-, Beitritts- und Nachbarländern.
Charakteristische Biotope der atlantischen biogeographischen Region, wie zum Beispiel Heide- und Dünenlandschaften, artenreiche Borstgrasrasen und nährstoffarme Stillgewässer, sollten dabei nachhaltig aufgewertet werden. Auch die Bestände der für diese Lebensräume typischen Arten wie Knoblauchkröte, Kreuzkröte, Schlingnatter und Zauneidechse sollen gestärkt werden.
Für die zehnjährige Laufzeit des Projekts - von 2016 bis 2026 - stehe beiden Ländern insgesamt ein Budget von 16,875 Millionen Euro zur Verfügung. 60 Prozent der Mittel würden von der Europäischen Union gestellt, jeweils 20 Prozent von den beiden Bundesländern. Die Gesamtverantwortung für das Vorhaben liegt in Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV). Die operative Umsetzung der konkreten Einzelmaßnahmen in Niedersachsen liegt beim Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU).
Quelle: Pressemitteilung der Stiftung Naturschutz vom 22.02.2020